Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Zu den nachfolgenden Angaben sind wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO)

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften leisten mit dem Ziel, insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
 

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen sowie eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich unmittelbar auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auch auf die Reputation der Anlageobjekte aus. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
 

So versuchen wir Anlagen in Unternehmen mit einem erhöhten Risikopotenzial in diesen Bereichen möglichst auszuschließen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten.
 

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir Investmentfonds berücksichtigen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten „Filter“ zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann zum anderen darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen.


 

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale und Arbeitnehmerbelange haben sowie auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
 

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Rechtslage hierzu ist allerdings noch nicht vollständig geklärt und die Umsetzung deshalb auf Basis der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen bedenklich. 
 

Folglich können wir keine rechtssichere Erklärung abgeben, in welcher Art und Weise wir Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen berücksichtigen. Wir sind jedoch verpflichtet, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir die gesetzlich definierten Kategorien vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen. 
 

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu leisten, um die Folgen des Klimawandels zu mildern sowie soziale Missstände zu verringern.
 

Vor diesem Hintergrund bieten wir Kunden unserer Vermögensverwaltung die Strategie „Nachhaltig“ an. Diese ist als Basis-Nachhaltigkeitsstrategie zu verstehen und entspricht keiner gesetzlich vorgegebenen Definition. Für diese Strategie werden Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt und mit Hilfe eines ESG-Bewertungssystems aufgeschlüsselt: So werden die Aktivitäten der jeweiligen Unternehmen in den Bereichen „Umwelt“ (E=Environment), „Soziales“ (S=Social) und „Unternehmensführung (G=Governance)“ bewertet und einem Vergleich unterzogen. Für unsere Investments kommen nur diejenigen Produkte in Frage, die als nachhaltig im Sinne der Basis-Nachhaltigkeitskategorie klassifiziert sind. Die Klassifizierung der Nachhaltigkeitskriterien erfolgt mit einer ESG-Risiko-Bewertung durch unseren Datenanbieter. Für uns bedeutet dies bei ETFs, dass diese einen nachhaltigen Index abbilden und für Publikumsfonds, dass diese mindestens die Kriterien des Art. 8 (Offenlegungsverordnung - EU-Verordnung 2019/2088) berücksichtigen. 
 

Derart identifizierte Produkte analysieren wir zusätzlich in unserem Portfoliomanagement-System. Hierbei werden Punkte von 0 bis 100 vergeben. Die nötige Mindestpunktzahl für Nachhaltigkeit im Sinne der Basis-Nachhaltigkeitsstrategie beträgt 30 Punkte für Finanzinstrumente. Auf Portfolio-Ebene wird ein Gesamtwert von 50 Punkten und mehr angestrebt. Kurzfristige Unterschreitungen dieses Werts sind nicht ausgeschlossen.


 

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf Vergütungspolitik (Art. 5 Offenlegungs VO)

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken wird derzeit in der Vergütungspolitik unseres Unternehmens nicht berücksichtigt.


 

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts sowie deren Überwachung und Anlagestrategie (Art. 10 OffenlegungsVO)
1. Einleitung

„Nachhaltigkeit“ und Erhaltung der ökologischen Ressourcen einschließlich gerechter Lebensbedingungen ist für uns ein zentrales und wichtiges Thema, dem wir einen hohen Stellenwert beimessen. Als Teil der Finanzwirtschaft sehen wir uns in der besonderen Verantwortung, die Klimaschutzziele auch mit den Mitteln der Geldanlage aktiv zu fördern und damit insgesamt zu einer nachhaltigeren Ökonomie beizutragen.

 

Hierzu wollen wir bei den uns anvertrauten Vermögensverwaltungsmandaten neben Rendite, Liquidität und Sicherheit sowohl ökologische und soziale Kriterien als auch Aspekte einer verantwortungsvollen Unternehmensführung in den Unternehmen, in die wir investieren, berücksichtigen. Dies gilt grundsätzlich für jede mit dem Kunden vereinbarte Anlagestrategie.

 

Infolgedessen ist die Auswahl der Finanzinstrumente im Rahmen der Umsetzung der vereinbarten Anlagestrategie in erster Linie darauf ausgerichtet, nachteilige Folgen für die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange zu vermeiden bzw. einen Beitrag zur Achtung der Menschenwürde sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu leisten (sog. Nachhaltigkeitsfaktoren). 
 

2. ESG Risiko-Scores in der Vermögensverwaltung
Zur Feststellung, ob und wenn ja in welchem Grad bei den investierten Finanzinstrumenten die unter Ziffer 1 genannten Nachhaltigkeitsbelange berücksichtigt werden, greifen wir derzeit auf ein von der Firma Clarity AI, einem führenden, nachhaltigen Data Science- und Technologieunternehmen, für unser Portfoliomanagementsystem der Firma Infront zur Verfügung gestelltes punktebasiertes Bewertungssystem zurück. Mithilfe der für jedes Unternehmen vergebenen sog. ESG-Risiko-Scores kann die ESG-Performance eines Unternehmens mit denjenigen von anderen Unternehmen verglichen werden.

 

Genauso wie für jedes Unternehmen aus den Scores in den drei ESG-Segmenten „Umwelt“, „Soziales“ und „Governance“ ein Gesamtwert abgeleitet wird, so geschieht dies entsprechend auf Gesamtportfolioebene. 


Das Bewertungssystem weist eine Skala von 0 bis 100 auf, diese unterteilt sich wiederum wie folgt:

  • 0 bis 29 Punkte = schlecht
  • 30 bis 49 Punkte = fair
  • 50 bis 69 Punkte = gut
  • 70 bis 100 Punkte = exzellent

Auch wenn detaillierte ESG-Risiko-Scores für über 30.000 Unternehmen, über 200.000 Fonds und 200 Staaten zur Verfügung stehen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass für einzelne Finanzinstrumente, die im Rahmen der Anlagestrategie ausgewählt werden, keine Scores errechnet wurden. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass für die Kontenliquidität keine ESG-Scores ermittelbar sind.

 

Wir sehen bei einem Vermögensverwaltungsmandat die nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsbelange grundsätzlich als ausreichend berücksichtigt an, wenn der ESG-Risiko-Score für ein darin investiertes Finanzinstrument über 30 Punkte und derjenige für das Gesamt-Portfolio nicht dauerhaft unter 50 Punkte liegt. Andere Score-Werte für die einzelnen Finanzinstrumente und für das Gesamtportfolio können vereinbart werden.

 

Hierbei nehmen wir ausdrücklich in Kauf, dass 

  • im Rahmen der Anlagestrategie neben Finanzinstrumenten, für die kein ESG-Risiko-Score zur Verfügung steht, auch in solche Finanzinstrumente investiert wird, die einen ESG-Risiko-Score von unter 30 Punkten aufweisen, was in der Regel jedoch nur zulässig ist, soweit und solange der Gesamtrisiko-Score von 50 für das Portfolio nicht dauerhaft unterschritten wird,
  • die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden im Einzelfall möglicherweise über die hier zur Anwendung kommende Ausprägung hinausgehen, diese nach entsprechender Aufklärung dann kundenseits durch entsprechende Erklärung an das von uns angebotene Maß angepasst wurden.

3. Methodik der Ermittlung der ESG-Risiko-Scores (basierend auf dem Bewertungssystem der Firma Clarity AI)

Die ESG-Risiko-Scores werden für drei verschiedene Level (L1 bis L3) ermittelt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden wir unseren Kunden gegenüber b.a.w. nur den Level 1-Wert, den Gesamt-ESG-Risiko-Score, darstellen.

 

Der Gesamt-ESG-Risiko-Score nach Level 1 ist ein aggregierter Gesamt-Score, basierend auf dem Umwelt-, Sozial- und Governance-Score.

 

Wichtige Hinweise:

  • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Clarity AI als Datenlieferant die Anzahl der Sub-Segmente, die für die Ermittlung des Umwelt-, Sozial- und Governance-ESG-Risiko-Scores herangezogen werden, reduziert oder erweitert bzw. die inhaltlichen Anforderungen an diese Segmente verändert.
  • Im Übrigen behalten wir uns vor, die Methodik zur Ermittlung des ESG-Scoring vom Grundsatz her zu ändern, z. B. durch den Wechsel des Datenlieferanten. Hierüber werden wir unsere Kunden rechtzeitig informieren.
       

4. Keine gezielte Ausrichtung auf messbare einfache oder wesentliche Beiträge zur Förderung von Umweltzielen und sozialen Zielen
Die Anlagestrategie ist nicht darauf ausgerichtet, gezielt in Wirtschaftstätigkeiten zu investieren, die messbar einfache oder wesentliche Beiträge zur Förderung von Umweltzielen und sozialen Zielen leisten. Soweit im Rahmen der Umsetzung der Anlagestrategie gleichwohl in Finanzinstrumente investiert wird, mit denen ein einfacher Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales oder gute Unternehmensführung oder mit der sogar ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele geleistet wird, erfolgt dies mit der Absicht, die Nachhaltigkeitsbilanz der Anlagestrategie auf der Basis des ESG-Risiko-Scores zu verbessern.

 

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